AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thescon GmbH

Präambel

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen der Thescon GmbH (nachstehend „Auftragnehmer“ genannt) regeln die vertraglichen Beziehungen für alle Beratungsleistungen zwischen Thescon und dem Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt).

§ 1 Leistungserbringung des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber sowie in Abstimmung mit diesem beratende und unterstützende Leistungen („Beratungsleistungen“).

(2) Der Inhalt der Beratungsleistungen ergibt sich aus dem der Beratungsleistung zu Grunde liegenden Angebot. Ein konkreter Erfolg wird vom Auftragnehmer nicht geschuldet.

(3) Sämtliche Angebote sind freibleibend. Der Auftraggeber kann das Angebot innerhalb der Angebotsfrist annehmen, ansonsten verfällt es. Der Beratungsvertrag kommt durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder mit Entgegennahme der Beratungsleistung durch den Auftraggeber zustande.

(4) Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Einwilligung des Auftraggebers.

(5) Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts und der Einteilung der Arbeitszeit der eingesetzten Berater frei.

(6) Die beim Auftraggeber eingesetzten Berater sind als Mitarbeiter des Auftragnehmers ausschließlich dessen Weisungen unterworfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen keinerlei Weisungen zu erteilen.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vorliegen sachlicher Gründe seine im Projekt eingesetzten Berater durch andere, gleichwertig qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen.

§ 2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern des Auftragnehmers zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber die notwendigen Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, in seinen Geschäftsräumen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

(2) Der Auftraggeber benennt spätestens zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt des Projektbeginns einen Ansprechpartner („Projektleiter“) sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig sind.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

§ 3 Vergütung, Aufwendungsersatz

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Beratungsleistungen monatlich unter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten und getätigten Aufwendungen abzurechnen. Der Aufstellung sind die entsprechenden Nachweise beizulegen.

(2) Vergütung und Aufwendungsersatz sind jeweils 14 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung, der die in Abs. 1 genannte Aufstellung beigefügt ist, zur Zahlung fällig.

(3) Der Auftraggeber befindet sich spätestens 30 Tage nach Erhalt der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung mit der Zahlung im Verzug. Er hat in diesem Fall gem. §§ 286, 288 Abs. 2 Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu leisten, sofern er kein Verbraucher ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch den Auftragnehmer bleibt unberührt.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Beratungsvertrag beginnt zu dem im individuellen Angebot genannten Zeitpunkt. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Angebot nicht etwas anderes geregelt ist.

(2) Jede Partei ist berechtigt, den Beratervertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 5 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie – für den Auftragnehmer – sämtliche Arbeitsergebnisse.

(2) Die Parteien vereinbaren, über solche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrags fort.

(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

§ 7 Datenschutz und Datensicherheit

Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Bedingt die Beratungstätigkeit eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Auftragnehmer, wird diese auf Basis einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung über die Auftragsdatenverwaltung gem. § 11 BDSG erfolgen.

§ 8 Sonstiges

(1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Coesfeld, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.

 

Thescon GmbH
Gottfriedweg 22
D-48653 Coesfeld
Geschäftsführer: Dr. Claus Breer, Ingo Baumann, Daniel Haas